
Richtlinien
Ausschank / Verpflegung
-
Es dürfen ausschließlich Produktproben (Speisen und Getränke in kleinen Mengen) angeboten werden.
-
Der Verkauf oder Ausschank von Speisen und Getränken ist ausschließlich Schloss Beuggen gestattet.
-
Caterer, Konditoren oder Foodanbieter dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Messeleitung teilnehmen.
Standfläche / Aufbau
-
Die Standfläche entspricht der gebuchten Kategorie (Grün / Gelb / Orange / Rot) in der vereinbarten Größe.
-
Überschreitungen der gebuchten Fläche sind nicht gestattet; größere Stände werden nachträglich abgerechnet.
-
Der Aufbau ist am Samstag, 14. März 2026 ab 18 Uhr erlaubt. Der Abbau beginnt am Sonntag, 15. März 2026 ab 17 Uhr.
-
Eigene Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen sind mitzubringen (Stromanschluss 230 V).
-
Der Aufbau erfolgt ausschließlich innerhalb der markierten Bereiche. Fluchtwege und Gänge müssen jederzeit freibleiben.
-
Die allgemeine Beleuchtung in den Räumen von Schloss Beuggen ist teilweise gedimmt und sorgt für eine stimmungsvolle, aber nicht immer helle Atmosphäre. Jede Ausstellerin und jeder Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, für eine ausreichende Ausleuchtung des eigenen Standes zu sorgen.
-
Die Lichtsituation kann vorab im bereitgestellten Video, über die 360-Grad-Ansichten oder bei der persönlichen Besichtigung am 13. Februar 2026 um 18 Uhr begutachtet werden. Bitte bringen Sie bei Bedarf eigene Lichtquellen, Strahler oder Lampen mit, um Ihren Stand optimal zu präsentieren.
Außenbereich (lila Kategorie)
-
Die Größe der Fläche im Außenbereich erfolgt nach individueller Absprache mit der Messeleitung.
-
Bei ungünstiger Witterung (Regen, Sturm, Kälte) besteht die Möglichkeit, in die Schulhalle auf dem Gelände auszuweichen.
-
Die finale Platzzuweisung erfolgt kurz vor der Messe in Abstimmung mit der Organisation.
An- und Abfahrt / Parken
-
Anlieferung und Aufbau erfolgen ausschließlich über die ausgeschilderten Zufahrten.
-
Nach dem Entladen sind Fahrzeuge unverzüglich auf dem Ausstellerparkplatz abzustellen.
-
Das Parken im Schlossinnenhof oder auf Besucherparkplätzen ist nicht gestattet.
-
Bitte folgen Sie den Anweisungen der Parkplatzaufsicht.
Werbung / Flyer
-
Das Verteilen von Flyern oder Werbematerial ist ausschließlich am eigenen Stand erlaubt.
-
Das Verteilen fremder Werbung (nicht teilnehmender Dienstleister) ist untersagt.
-
Werbeaktionen außerhalb des eigenen Standes bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Messeleitung.
-
Eigene Gewinnspiele, Verlosungen oder Wettbewerbe dürfen nicht selbstständig durchgeführt werden.
Es gibt ein zentrales Messegewinnspiel, an dem sich Aussteller nach vorheriger Absprache gerne beteiligen können (z. B. durch Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen).
Dekoration / Technik / Brandschutz
-
Offene Flammen (Kerzen, Wunderkerzen, Rauchmaschinen) sind im Schloss nicht erlaubt.
-
Dekorationen müssen schwer entflammbar sein (mindestens B1 / V2).
-
Wände, Böden und Möbel dürfen nicht beschädigt oder beklebt werden. An den Wänden dürfen keine Nägel, Klebeband oder andere Materialien angebracht werden, die bleibende Schäden hinterlassen.
-
Alle Dekorationen sind nach der Messe rückstandsfrei zu entfernen.
Musik & Lautstärke
-
Hintergrundmusik ist in moderater Lautstärke erlaubt.
-
Live-Musik darf nur auf den von der Messeleitung zugewiesenen Flächen (z. B. Musikerbereiche oder Kirche) stattfinden.
-
Die Lautstärke wird vor Ort kontrolliert; bei Überschreitung kann ein Auftrittsverbot ausgesprochen werden.
-
GEMA-Gebühren müssen vom Aussteller selbst angemeldet und bezahlt werden.
Müll & Sauberkeit
-
Die Müllentsorgung liegt in der Verantwortung der Aussteller.
-
Nicht verwendetes Material, Verpackungen und Abfälle sind nach der Messe mitzunehmen.
-
Zurückgelassener Müll kann nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Haftung / Versicherung
-
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen.
-
Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand selbst zu sichern.
-
Schäden, die durch den Aussteller entstehen, werden in Rechnung gestellt.
-
Es wird empfohlen, eine eigene Ausstellerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Sonstige Bestimmungen
-
Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
Zustimmung
Mit der Buchung eines Standplatzes erkennt der Aussteller diese Richtlinien verbindlich an.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Ausschluss von der Messe ohne Rückerstattung führen.
Datenschutzrichtlinien für die Hochrheinwedding Messe 2025
Mit der Teilnahme an der Hochrheinwedding Messe 2025 erklären sich die Aussteller und deren Mitarbeitende mit den folgenden Regelungen einverstanden:
Erstellung und Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen:
Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen von den Messeständen, den Ausstellern und deren Mitarbeitenden während der Veranstaltung zu erstellen.
Diese Aufnahmen können für die folgenden Zwecke verwendet werden:
Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Veranstalters.
Beiträge auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook oder ähnlichen Kanälen.
Marketingmaterialien wie Flyer, Broschüren oder zukünftige Werbekampagnen.
Verantwortung des Veranstalters:
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Aufnahmen ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewerbung der Hochrheinwedding Messe oder ähnlicher Veranstaltungen zu verwenden.
Die Aufnahmen werden nicht an Dritte weiterverkauft oder für andere kommerzielle Zwecke genutzt, die nicht im Zusammenhang mit der Hochrheinwedding Messe stehen.
Widerspruchsrecht:
Aussteller oder Mitarbeitende, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, müssen dies dem Veranstalter vor der Messe schriftlich mitteilen. Der Veranstalter wird sich bemühen, entsprechende Wünsche zu berücksichtigen, kann jedoch keine vollständige Vermeidung von Aufnahmen garantieren, insbesondere bei Gruppen- oder Übersichtsaufnahmen.
Datenschutz gemäß DSGVO:
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Persönliche Daten der Aussteller, wie Kontaktdaten, werden ausschließlich für die Organisation der Messe verwendet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
Durch die Teilnahme an der Hochrheinwedding Messe 2025 erklären sich die Aussteller mit diesen Datenschutzrichtlinien einverstanden.