
Richtlinien
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Ausschank/Verpflegung:
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Es dürfen ausschließlich Produktproben zum Verteilen angeboten werden.
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Der Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Nahrungsmitteln sind nur dem Schloss Beuggen gestattet.
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Haftung:
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Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen, einschließlich Wertgegenständen.
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Für die Beaufsichtigung und Sicherung des Standes sowie aller eingebrachten Gegenstände ist der Aussteller selbst verantwortlich – auch während der Auf- und Abbauzeiten.
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Schäden, die durch den Aussteller verursacht werden, werden in Rechnung gestellt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Unfälle.
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Rauchen verboten:
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Rauchen ist im gesamten Gebäude strikt untersagt.
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Dekomaterial und Ausstattung:
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An den Wänden dürfen keine Nägel, Klebeband oder andere Materialien angebracht werden, die bleibende Schäden hinterlassen.
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Dekorationen, die Schäden verursachen können (z. B. offene Flammen wie Kerzen, Wunderkerzen oder Rauchmaschinen), sind nicht erlaubt.
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Verlängerungskabel und technische Hilfsmittel müssen vom Aussteller selbst mitgebracht werden.
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GEMA-Gebühren:
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Sollten Aussteller Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich aufführen, sind sie selbst verpflichtet, die GEMA-Gebühren zu beantragen und zu bezahlen.
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Für die Nichtbeachtung dieser Regelung und eventuelle daraus resultierende Strafen haften die Aussteller eigenverantwortlich.
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Mit der Buchung eines Standplatzes stimmen die Aussteller diesen Richtlinien zu. Verstöße gegen die Veranstaltungsrichtlinien können zur Beendigung der Teilnahme ohne Rückerstattung führen.
Datenschutzrichtlinien für die Hochrheinwedding Messe 2025
Mit der Teilnahme an der Hochrheinwedding Messe 2025 erklären sich die Aussteller und deren Mitarbeitende mit den folgenden Regelungen einverstanden:
Erstellung und Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen:
Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen von den Messeständen, den Ausstellern und deren Mitarbeitenden während der Veranstaltung zu erstellen.
Diese Aufnahmen können für die folgenden Zwecke verwendet werden:
Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Veranstalters.
Beiträge auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook oder ähnlichen Kanälen.
Marketingmaterialien wie Flyer, Broschüren oder zukünftige Werbekampagnen.
Verantwortung des Veranstalters:
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Aufnahmen ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewerbung der Hochrheinwedding Messe oder ähnlicher Veranstaltungen zu verwenden.
Die Aufnahmen werden nicht an Dritte weiterverkauft oder für andere kommerzielle Zwecke genutzt, die nicht im Zusammenhang mit der Hochrheinwedding Messe stehen.
Widerspruchsrecht:
Aussteller oder Mitarbeitende, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, müssen dies dem Veranstalter vor der Messe schriftlich mitteilen. Der Veranstalter wird sich bemühen, entsprechende Wünsche zu berücksichtigen, kann jedoch keine vollständige Vermeidung von Aufnahmen garantieren, insbesondere bei Gruppen- oder Übersichtsaufnahmen.
Datenschutz gemäß DSGVO:
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Persönliche Daten der Aussteller, wie Kontaktdaten, werden ausschließlich für die Organisation der Messe verwendet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
Durch die Teilnahme an der Hochrheinwedding Messe 2025 erklären sich die Aussteller mit diesen Datenschutzrichtlinien einverstanden.